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   BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01   

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https://dejure.org/2002,6046
BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01 (https://dejure.org/2002,6046)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.2002 - 1Z BR 37/01 (https://dejure.org/2002,6046)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 1Z BR 37/01 (https://dejure.org/2002,6046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Testament; Erblasser; Ersatzerbeinsetzung; Bigamie

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 2102 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 2102 Abs. 2
    Testamentsauslegung - Ersatzerbeneinsetzung - Prüfung von Indiztatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Landshut - VI 581/00
  • LG Landshut - 60 T 882/01
  • BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1086
  • FamRZ 2002, 1227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01
    Nach Testamentserrichtung liegende Umstände können insoweit Bedeutung erlangen, als sie Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (BayObLG NJW 1996, 133/134).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01
    Dabei ist zur Auslegung der einzelnen Verfügung der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen und zu würdigen (vgl. BGH NJW 1993, 2:56; BayObLGZ 1997, 59/66; 1994, 313 /318).
  • OLG Schleswig, 02.08.2010 - 3 Wx 19/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Einsetzung eines Ersatzerben

    Führt die Auslegung also zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist die betreffende Person nur Ersatzerbe (OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei Juris Rn. 41; BayObLG FamRZ 2002, 1227 f. bei Juris Rn. 15 und 18 bis 19; Harder/Wegmann in Soergel, aaO., § 2102 Rn. 6; Avenarius in Staudinger, BGB , Neubearbeitung 2003, § 2102 Rn. 9 f., der darauf hinweist, dass die gesetzliche Wertung allerdings spätestens auf der Stufe der ergänzenden Willensauslegung insoweit als Gesichtspunkt einfließen müsse, als dort nur besondere Gründe die gesetzliche Vorentscheidung gegen die Nacherbenbindung überwinden könnten).

    Diese Auslegungsregel ist bereits anwendbar, wenn nach Auslegung zweifelhaft bleibt, ob eine bestimmte Person, die an die Stelle einer anderen Person als Erbe treten soll, als Nach- oder als Ersatzerbe berufen ist (BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ff., bei juris Rn. 15 und OLG Hamm FamRZ 2007, 939 ff. bei juris Rn. 41).

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 15 W 94/06

    Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge

    Die Auslegungsregel des § 2102 BGB erfasst in diesem Zusammenhang sämtliche Fallgestaltungen im Abgrenzungsbereich zwischen Ersatz- und Nacherbfolge (vgl. BayObLG, FamRZ 2002, 1227 für eine vergleichbare Formulierung in einem Testament: "Im Falle meines Ablebens und meines Kindes A setze ich B als Alleinerben ein.").
  • LG München II, 19.04.2017 - 1 O 4368/16

    Unterlassung der Verwertung eines Nachlassgrundstücks durch einen

    Die Rechtsprechung (BayObLG, Beschluss vom 04.02.2002 - 1Z BR 37/01) postuliere eine Pflicht, im Rahmen der Testamentsauslegung Umstände daraufhin zu prüfen, ob sie Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen.
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